KI-Kompetenz als Pflicht: Was Artikel 4 des AI Act von Unternehmen verlangt

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI beruflich nutzen, Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihres Teams setzen. Seit Juli 2026 gilt Artikel 4 in neuer Fassung: Die Maßnahmen sollen den Aufbau unterstützen, ein bestimmtes Niveau ist nicht mehr vorgegeben. Ein Zertifikat braucht es laut Kommission nicht.

Beiträge von Roman Gaisböck
29. Oktober 2026
KI-Kompetenz als Pflicht: Was Artikel 4 des AI Act von Unternehmen verlangt

Wenn dein Team ChatGPT für Texte nutzt oder Copilot bei Datenanalysen hilft, betrifft dich eine Pflicht aus dem AI Act: die Pflicht zur KI-Kompetenz. Viele Unternehmer denken dabei sofort an Zertifikate, teure Schulungen oder eigens ernannte KI-Beauftragte. Das sorgt für Verunsicherung, weil solche Maßnahmen im Alltag schwer umsetzbar wirken.

Die gute Nachricht: Genau das verlangt Artikel 4 nicht. Die Pflicht gilt, ist aber pragmatischer, als viele denken. Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz erklärt

Artikel 4 des AI Act verpflichtet Unternehmen, die KI beruflich nutzen oder anbieten, den Aufbau von KI-Kompetenz im Betrieb zu unterstützen. Das gilt auch, wenn ihr nur Tools wie ChatGPT einsetzt.

Die Maßnahmen richten sich danach, wer KI wofür nutzt. Laut Europäischer Kommission gibt es keine Zertifikatspflicht, keine vorgeschriebene Schulungsform und keine Pflicht für einen KI-Beauftragten. Die Regelung gilt seit dem 2. Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in geänderter Fassung.

Was Artikel 4 verlangt und was sich im Juli 2026 geändert hat

Was KI-Kompetenz ist, legt der AI Act selbst fest (Artikel 3 Nummer 56): die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu sein. Welche Fähigkeiten das im Arbeitsalltag konkret sind, zeigt der Beitrag über KI-Kompetenzen im Beruf. Hier geht es um die Pflicht dahinter.

Ursprünglich verlangte Artikel 4, „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass das Personal über ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz verfügt.

Mit dem Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, die am 27. Juli 2026 in Kraft trat, wurde Artikel 4 neu gefasst. Seither müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Der Unterschied: Ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz ist nicht mehr das Ziel, und das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass du für niemanden ein bestimmtes Niveau garantieren musst. Etwas tun musst du aber weiterhin.

Im November 2025 hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Pflicht der Unternehmen durch eine bloße Förderpflicht von Kommission und Mitgliedstaaten zu ersetzen. Das wurde nicht beschlossen. Rat und Parlament einigten sich auf die heute gültige Fassung, in der die Pflicht der Unternehmen bleibt.

Gleichzeitig trat eine neue Unterstützungsverpflichtung in Kraft: Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen Unternehmen bei der Umsetzung helfen, speziell kleine und mittlere Betriebe. Die Kommission soll dafür praktische Beispiele veröffentlichen, eine Sammlung von Beispielen aus Unternehmen gibt es bereits im Repository zur KI-Kompetenz. Wer solche Beispiele übernimmt, erfüllt Artikel 4 dadurch aber nicht automatisch.

Wen die Pflicht trifft

Artikel 4 gilt für Anbieter, die KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen, und für Betreiber, die sie in eigener Verantwortung beruflich einsetzen.

Für die meisten österreichischen KMU ist die Rolle des Betreibers relevant. Dein Unternehmen ist Betreiber, sobald es Tools wie ChatGPT oder Copilot beruflich und in eigener Verantwortung nutzt. Es spielt keine Rolle, ob ihr eine oder mehrere Anwendungen nutzt.

Die Pflicht erfasst neben dem eigenen Personal auch andere Personen, die im Auftrag deines Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten, etwa freie Mitarbeiter.

Wichtig bei der Umsetzung: Die Maßnahmen richten sich danach, wer mit welchem Vorwissen und in welchem Kontext KI nutzt. Auch die Personen, die von der KI-Nutzung betroffen sind, wie Kunden oder Mandanten, bestimmen den Rahmen. Die konkreten Anforderungen fallen daher je nach Einsatzbereich unterschiedlich aus.

Was nicht verlangt ist

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Form. Laut Kommission verlangt Artikel 4 nicht:

  • ein Zertifikat oder einen offiziellen Schulungsnachweis
  • eine bestimmte Kursform, etwa ein Präsenzseminar
  • einen Wissenstest für das Team
  • einen benannten KI-Beauftragten im Unternehmen

Das lässt Unternehmen jeder Größe Spielraum für Maßnahmen, die zu ihrem KI-Einsatz passen. Strenger wird es bei Hochrisiko-KI, etwa in der Bewerberauswahl: Dort musst du die menschliche Aufsicht ab 2. Dezember 2027 Personen übertragen, die über die nötige Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen (Artikel 26).

Infografik: Gegenüberstellung, was Artikel 4 AI Act bei beruflicher KI-Nutzung verlangt, nämlich Maßnahmen je nach Einsatz, auch bei ChatGPT, und was nicht: Zertifikat, bestimmte Kursform, Wissenstest, KI-Beauftragter, Niveaugarantie.

Wer kontrolliert und was droht

Bei den Sanktionen wird das Bild unschärfer. Der AI Act selbst sieht für Verstöße gegen Artikel 4 keine eigene Geldbuße vor, so auch die KI-Servicestelle der RTR, der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Eine EU-weit einheitliche Strafe für fehlende KI-Kompetenz gibt es also nicht.

Wie Verstöße geahndet werden, legen die Mitgliedstaaten fest. Laut Kommission sollen die nationalen Behörden Artikel 4 seit August 2026 beaufsichtigen. In Österreich sind die Zuständigkeiten laut RTR aber noch nicht festgelegt (Stand September 2026). Offen ist also, wer hier kontrolliert und ob es eigene Sanktionen geben wird.

Die RTR ordnet Artikel 4 jedoch als Präzisierung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Umgang mit KI ein. Das kann eine Rolle spielen, wenn durch KI-Nutzung ein Schaden entsteht und es um Schadenersatz geht. Wie Gerichte das konkret werten, ist offen. Mehr zur Haftung findest du in Wer haftet beim Einsatz von KI?.

Eine Aufzeichnung deiner Maßnahmen hilft dir aber, zu zeigen, dass du dich gekümmert hast.

So setzt du Artikel 4 im Betrieb um

Ohne starre Formvorgaben brauchst du eine eigene Struktur. Die folgenden Schritte sind eine Empfehlung, keine gesetzliche Vorschrift.

Verschaffe dir einen Überblick. Kläre intern ab, wer im Unternehmen welche KI-Tools nutzt und wofür. Eine einfache Abfrage reicht.

Lege zielgerichtete Maßnahmen fest. Das kann eine kurze Einführung in ein neues Tool sein, eine Checkliste oder ein Regelwerk zum Umgang mit sensiblen Daten. Auch ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch im Team hilft, die Grenzen der genutzten Systeme zu verstehen. Inhaltlich nennt die Kommission als Mindestrahmen: ein allgemeines Verständnis von KI, die eigene Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der eingesetzten Systeme, etwa erfundene Fakten, und einen Zuschnitt auf Vorwissen und Einsatzkontext, einschließlich rechtlicher und ethischer Fragen.

Dokumentiere die Schritte. Führe eine einfache interne Aufzeichnung mit Datum: wer, welche Maßnahme, wann. Laut Kommission ist kein Zertifikat nötig, Unternehmen können intern festhalten, welche Schulungen und sonstigen Maßnahmen sie gesetzt haben.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

Ein Steuerbüro in Linz mit acht Mitarbeitern nutzt einen KI-Assistenten für Textentwürfe. Passende Maßnahmen können sein: eine Einführung in das Tool, klare Regeln zum Schutz von Mandantendaten und ein kurzer Vermerk in der internen Dokumentation.

Ein Produktionsbetrieb in Tirol nutzt KI nur in der Marketingabteilung für Bildgeneratoren. Die Maßnahmen können sich auf dieses Team konzentrieren. Wer im Betrieb nicht mit KI-Systemen arbeitet, braucht keine Schulung. Prüfe aber regelmäßig, ob das noch stimmt, etwa weil neue Office-Programme KI-Funktionen mitbringen oder Mitarbeiter private KI-Zugänge nutzen.

Häufige Fehlannahmen

Einige Mythen halten sich hartnäckig. Ein häufiger Irrtum ist die angebliche Zertifikatspflicht. Ein Zertifikat hat Artikel 4 nie verlangt.

Ebenso falsch ist die Annahme, das Gesetz treffe nur KI-Entwickler. Die berufliche Nutzung handelsüblicher Tools macht ein Unternehmen bereits zum Betreiber.

Falsch ist auch die Annahme, die Pflicht sei durch den Digital Omnibus weggefallen oder freiwillig geworden. Sie gilt weiter, auch wenn der AI Act dafür keine eigene Geldbuße vorsieht. Bei Haftungsfragen kann sie eine Rolle spielen.

Fazit

Artikel 4 des AI Act verlangt keine Zertifikate und wurde durch den Digital Omnibus pragmatischer gefasst. Die Pflicht, den Aufbau von KI-Kompetenz mit Maßnahmen zu unterstützen, bleibt bestehen, obwohl die Kommission 2025 vorgeschlagen hatte, sie durch eine bloße Förderpflicht von Kommission und Mitgliedstaaten zu ersetzen.

Für die Praxis bedeutet das: Verschaffe dir einen Überblick über die KI-Nutzung im Betrieb und setze passende, dokumentierte Maßnahmen um. Ein Zertifikat brauchst du nicht, einen bewussten Umgang mit dem Thema aber sehr wohl.

Welche konkreten Fähigkeiten im Arbeitsalltag den Unterschied machen, liest du in Welche KI-Kompetenzen zählen im Berufsalltag wirklich?. Den Überblick über alle Pflichten aus dem AI Act gibt EU AI Act für KMU.

Cheat-Sheet KI-Kompetenz als Pflicht: was Artikel 4 AI Act verlangt und was nicht, alte und neue Fassung, Umsetzung in drei Schritten, zwei Praxisbeispiele, Aufsicht und Haftung, drei Fehlannahmen.

Zum Mitnehmen: was Artikel 4 von deinem Betrieb verlangt und was nicht, die Änderung seit Juli 2026, drei Schritte zur Umsetzung, zwei Beispiele, Aufsicht und Folgen sowie drei Fehlannahmen auf einer Seite. Als PDF herunterladen oder als Bild speichern.

Tools, die im Artikel erwähnt wurden

ChatGPT

9,1/10
OpenAI (USA)
KI-Chatbots & Assistenten

ChatGPT ist für uns weiterhin das Standardwerkzeug, wenn ein einzelnes Tool möglichst viel abdecken soll. In der Breite kommt nur Claude heran, und bei Bildgenerierung und Agentenaufgaben bleibt ChatGPT vorn. Schneller einsatzbereit ist ohnehin keiner. Genau diese Breite ist die Schwäche: Bei quellenbasierter Recherche liefert Perplexity die sauberere Belegkette, bei langen Analysen arbeitet Claude strukturierter. Für Einzelpersonen halten wir Plus für die sinnvolle Stufe, Free und Go sind zu knapp bemessen. Unternehmen raten wir klar zu Business, weil erst dort das Modelltraining mit den eigenen Daten standardmäßig abgeschaltet ist. Wer Kundendaten in den Gratistarif tippt, spart an der falschen Stelle.

Microsoft Corporation (USA)
KI-Chatbots & Assistenten, Projektmanagement

An der Einbettung kommt kein Wettbewerber vorbei. Microsoft 365 Copilot sitzt in Word, Excel, Outlook und Teams, hält sich an die vorhandenen Zugriffsrechte und nimmt der Einführung damit den größten Teil der Reibung. Zwei Lizenzen stehen zur Wahl: Business zu 18,20 Euro je Nutzer und Monat, derzeit 15,60 Euro im Rahmen einer bis Dezember 2026 laufenden Aktion, mit harter Grenze bei 300 Nutzern, darüber die große Lizenz zu 26,00 Euro. In Google Workspace zahlt ein Betrieb hier für eine Nähe, die Gemini dort ohnehin mitbringt. Organisationen mit ungeordneter Ablage raten wir zu warten, denn Copilot legt zuerst die eigene Unordnung offen.

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Über den Autor

Beitrag von Roman Gaisböck

Roman Gaisböck

Roman Gaisböck arbeitet seit über 20 Jahren an der Schnittstelle von Digitalisierung, Medien und Unternehmenspraxis. Als Chefredakteur des KI Kompass übersetzt er Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz in verständliche, praxisnahe Entscheidungsgrundlagen für Unternehmen. Sein Fokus liegt auf Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und digitalen Geschäftsmodellen.

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