Du planst eine eigene KI-Lösung, etwa einen Algorithmus zur Fehlererkennung oder ein Modell zur Bedarfsprognose. Die Idee und das technische Konzept stehen. Doch bei der Finanzierung entsteht oft Unsicherheit: Welches Förderinstrument der FFG passt zu deinem Vorhaben?
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bietet dafür zwei laufend offene Instrumente: das Kleinprojekt und das Basisprogramm. Beide unterstützen die Entwicklung neuer KI-Lösungen, unterscheiden sich aber in Umfang, Förderart und Zielgruppe. Wenn du die Unterschiede kennst, entscheidest du zielgerichteter und vermeidest Fehlanträge. Stand der Angaben: Ende September 2026.
Kurz erklärt: Was die FFG bei KI-Projekten fördert (und was nicht)
Kleinprojekt und Basisprogramm fördern Entwicklung mit technischem Risiko, nicht den Einsatz fertiger Software. Im Fokus steht die experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die EU-Beihilferegeln (AGVO), auf denen beide Instrumente beruhen, nennen künstliche Intelligenz in der Definition der experimentellen Entwicklung ausdrücklich als Beispiel.
Entscheidend ist also nicht, ob dein Unternehmen KI nutzt. Ausschlaggebend ist, ob es etwas technisch Neues entwickelt, das so noch nicht existiert und dessen Erfolg offen ist.
Nicht förderbar sind Vorhaben, die im Kern daraus bestehen:
- der Kauf marktüblicher Software oder Lizenzen ohne eigene Entwicklung,
- Standarddienstleistungen ohne Entwicklungsanteil,
- routinemäßige Anpassungen bestehender Systeme.
Lizenzgebühren, die im Rahmen eines Entwicklungsprojekts anfallen, können dagegen anteilig als Sachkosten zählen.
Beispiel: Entwickelt ein Softwarehaus einen neuen KI-Algorithmus zur Fehlererkennung für eine bestimmte Produktionsanlage, ist das förderbare Entwicklung. Kauft ein Betrieb dagegen Lizenzen für ein gängiges KI-Schreibtool, fehlt die Eigenentwicklung. Dieser Fall fällt nicht unter die FFG-Förderung.
Erfüllt dein Vorhaben diese Voraussetzung, wählst du im nächsten Schritt das passende Instrument für die Projektgröße.
Das Kleinprojekt: reiner Zuschuss für kleinere Vorhaben
Das Kleinprojekt richtet sich an KMU und Startups mit einem überschaubaren Entwicklungsvorhaben bis zum Prototyp, ausdrücklich einschließlich MVP oder Proof of Concept. Es liefert einen reinen Zuschuss, also Fördermittel, die du nicht zurückzahlen musst.
Die Eckdaten:
- Projektkosten: bis 150.000 Euro
- Förderung: höchstens 88.500 Euro (2025 waren es noch 90.000 Euro)
- Förderquote kleine Unternehmen: 45 Prozent, mit Forschungskooperation bis 60 Prozent
- Förderquote mittlere Unternehmen: 35 Prozent, mit Forschungskooperation bis 50 Prozent
- Kooperationsbonus: nur, wenn mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten auf eine Forschungseinrichtung wie eine Universität oder Fachhochschule entfallen
- Laufzeit: höchstens 18 Monate
- Einreichung: laufend über das Online-Portal eCall, Ausschreibung 2026 bis 31.12.2026, 11:00 Uhr
Das Kleinprojekt eignet sich, wenn du ein klar abgegrenztes Vorhaben mit überschaubarem Budget umsetzen und kein Darlehen aufnehmen willst.
Das Basisprogramm: größere Projekte mit Zuschuss und Darlehen
Für umfangreichere und längere Vorhaben ist das Basisprogramm das passende Instrument, konkret das Einzelprojekt Experimentelle Entwicklung. Es steht Unternehmen aller Größen offen.
Der zentrale Unterschied zum Kleinprojekt: Die Förderung ist ein Finanzierungsmix aus Zuschuss und Darlehen. Einen Teil der Mittel zahlst du zurück.
Die Eckdaten:
- Förderung: bis 3 Millionen Euro je Projekt, eine feste Obergrenze der Projektkosten gibt es nicht
- Finanzierungsanteil: in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, bei Startups bis 70 Prozent
- Finanzierungsmix: abhängig von der Unternehmensgröße, bei kleinen Unternehmen etwa 28 Prozent Zuschuss und 22 Prozent Darlehen, bei mittleren 25 und 25 Prozent
- Laufzeit: Förderung in der Regel in 12-Monats-Abschnitten, Fortsetzung auf Antrag, Gesamtlaufzeit bis 60 Monate
- Kooperation: Mit einer Forschungskooperation ist eine höhere Förderung möglich.
- Landesmittel: In den meisten Bundesländern stocken Landesmittel auf, in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Niederösterreich und der Steiermark sind für KMU bis zu 70 Prozent Finanzierung möglich, über höhere Darlehen.
Das Basisprogramm passt, wenn dein Entwicklungsvorhaben mehr Zeit oder ein höheres Volumen braucht und du den Darlehensteil später zurückzahlen kannst.
Was für beide Instrumente gilt
Unabhängig vom gewählten Instrument gelten diese Regeln:
- Kosten erst nach Einreichung: Förderfähig sind nur Kosten, die nach der Einreichung und nach dem vertraglich festgelegten Projektbeginn entstehen.
- Drittkosten: Externe Leistungen dürfen höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
- Gemeinkosten: Laut Kostenleitfaden kommt auf Personal-, Anlagennutzungs-, Sach- und Reisekosten ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 Prozent, auf Drittkosten nicht.
- Auszahlung: in Raten, die Endrate fließt erst nach der Endabrechnung.
- Dauer: Bis zur Förderentscheidung vergehen laut FFG rund drei bis vier Monate.
- Entscheidung: Über Förderungen wird in sieben Sitzungen pro Jahr entschieden, einreichen kannst du laufend. Die letzte Sitzung 2026 ist am 3. Dezember, über einen Antrag aus dem November entscheidet bei rund drei bis vier Monaten Bearbeitung realistisch eine Sitzung im Frühjahr 2027.
- Eigenanteil: Den Eigenanteil musst du selbst finanzieren können, die FFG prüft dazu Bonität und Liquidität.
Neu im Ausschreibungsleitfaden 2026 ist eine Regel zu generativer KI: Die FFG kann Anträge von der Begutachtung ausschließen, die ganz oder teilweise durch unsachgemäßen oder undifferenzierten Einsatz generativer KI entstanden sind. KI-generierte Inhalte musst du selbst auf Richtigkeit, fachliche Angemessenheit und geistige Eigentumsrechte prüfen.
So entscheidest du: drei Fragen
Drei Fragen führen zum passenden Instrument:
- Wie groß ist das Vorhaben? Bei Projektkosten bis 150.000 Euro und höchstens 18 Monaten Laufzeit ist das Kleinprojekt meist die logische Wahl. Größere Budgets oder längere Laufzeiten sprechen für das Basisprogramm.
- Wie groß ist dein Unternehmen? KMU und Startups können zwischen beiden Instrumenten wählen. Große Unternehmen können nur das Basisprogramm nutzen.
- Gibt es eine Forschungskooperation? Die Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung kann in beiden Programmen die Förderung erhöhen, im Kleinprojekt ab 10 Prozent Kostenanteil der Forschungseinrichtung um 15 Prozentpunkte.
Rechenbeispiel: Ein kleines Unternehmen plant Projektkosten von 150.000 Euro, ohne Forschungskooperation.
- Im Kleinprojekt ergibt das bei 45 Prozent Förderquote einen reinen Zuschuss von 67.500 Euro.
- Im Basisprogramm liegt der Zuschuss laut FFG-Richtwert bei 28 Prozent (42.000 Euro). Dazu kommt ein Darlehen von 22 Prozent (33.000 Euro). Insgesamt stehen 75.000 Euro zur Verfügung, davon sind 33.000 Euro zurückzuzahlen.
- Mit Forschungskooperation im Kleinprojekt ergäben 60 Prozent rechnerisch 90.000 Euro. Die Förderung wird aber bei 88.500 Euro gedeckelt.
Das Kleinprojekt bringt in diesem Fall also mehr nicht rückzahlbaren Zuschuss, das Basisprogramm mehr Gesamtfinanzierung.

Fazit: Größe und Unternehmensart geben die Richtung vor
Bist du ein KMU oder Startup, ist für kleinere, klar umrissene KI-Vorhaben das Kleinprojekt die passendere Wahl, es liefert einen reinen Zuschuss. Für umfangreichere Projekte mit längerer Laufzeit bietet das Basisprogramm den nötigen Rahmen, erfordert aber die Rückzahlung des Darlehensteils.
Die Grundvoraussetzung ist für beide Wege gleich: Das Vorhaben muss experimentelle Entwicklung mit technischem Risiko sein. Die bloße Einführung bestehender Software reicht nicht.
Ergänzend lohnt der Blick auf das weitere Förderumfeld: Projekt.Start und Impact Innovation sind für 2026 bereits ausgeschöpft, der Innovationsscheck läuft nur noch bis 2. November 2026. Ist das Entwicklungsprojekt erfolgreich abgeschlossen, kann Markt.Einstieg KMU bei der erstmaligen Vermarktung unterstützen. Zusätzlich kann die Forschungsprämie eine steuerliche Entlastung bringen, geförderte Kosten zählen dort aber nur abzüglich des Zuschusses. Welche Förderungen die aws für KI bietet, zeigt unser Beitrag zur aws-Förderung für KI-Projekte, den Überblick über alle Förderstellen der Beitrag KI-Förderungen in Österreich.
Aktuelle Beträge und Fristen findest du in unserer Übersicht der KI-Förderungen.
Zum Mitnehmen: Kleinprojekt und Basisprogramm auf einer Seite, mit Förderbarkeits-Check, Eckdaten im Vergleich, drei Entscheidungsfragen, Rechenbeispiel und den Regeln für beide Instrumente. Als PDF herunterladen oder als Bild speichern.








