KI-Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen seit August 2026 wirklich kennzeichnen müssen

Seit 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 AI Act. Unternehmen, die KI nur nutzen, müssen vor allem Deepfakes offenlegen und KI-Texte nur dann, wenn sie zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden und nicht zugleich inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet sind. Werbetexte und Produktbeschreibungen fallen in der Regel nicht darunter.

Beiträge von Roman Gaisböck
18. Oktober 2026
KI-Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen seit August 2026 wirklich kennzeichnen müssen

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des AI Act. Er regelt, wann offengelegt werden muss, dass künstliche Intelligenz im Spiel ist. Der Digital Omnibus hat dieses Startdatum nicht verändert. Es gibt nur eine Ausnahme: Anbieter von generativen KI-Systemen, die vor dem Stichtag bereits am Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Markierung.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt sich im Alltag eine konkrete Frage: Muss künftig jeder ChatGPT-Text gekennzeichnet werden? Die Antwort ist nein. Die Pflicht greift seltener, als viele annehmen, in bestimmten Fällen ist sie aber verbindlich. Dieser Beitrag bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kurz erklärt

Artikel 50 des AI Act verlangt Transparenz in vier Fallgruppen: bei Systemen, die mit Menschen interagieren, bei der technischen Markierung KI-erzeugter Inhalte, bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung sowie bei Deepfakes und bestimmten veröffentlichten Texten. Die häufigste Fehlannahme lautet: Alles, was KI erzeugt, braucht ein Label. Das stimmt nicht. Wer als Unternehmen KI nur nutzt, muss vor allem Deepfakes offenlegen und bestimmte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Die Europäische Kommission erklärt die Regeln in einer FAQ auf Deutsch. Den Überblick über den ganzen AI Act findest du in EU AI Act für KMU.

Anbieter oder Betreiber: Wer muss was kennzeichnen?

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen. Sie entscheiden darüber, wer in die Pflicht genommen wird (Artikel 3 AI Act).

Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt oder nehmen es so in Betrieb, auch für den eigenen Gebrauch. Sie müssen die technischen Vorgaben erfüllen, etwa die maschinenlesbare Markierung oder den Hinweis bei Chatbots.

Betreiber verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich. Das ist der typische Fall für Unternehmen: Wer ChatGPT, Midjourney oder einen fertigen Chatbot-Dienst nutzt, ist in der Regel Betreiber.

Diese Unterscheidung ist zentral, da bestimmte Transparenzpflichten nur den Anbieter treffen. Eine Grauzone entsteht, wenn Unternehmen fremde KI-Modelle in einen eigenen Chatbot oder ein eigenes Produkt einbauen und unter eigenem Namen einsetzen. Ob das Unternehmen dadurch rechtlich zum Anbieter wird, ist nicht abschließend geklärt und muss im Einzelfall geprüft werden.

Die vier Fallgruppen des Artikels 50

Das Gesetz regelt vier Situationen mit jeweils eigenen Pflichten und Verantwortlichen.

Interagierende Systeme wie Chatbots

Wenn ein System direkt mit Menschen kommuniziert, etwa ein Chatbot auf einer Website, muss erkennbar sein, dass der Nutzer mit einer Maschine spricht. Diese Pflicht trifft nach Artikel 50 Absatz 1 den Anbieter des Systems. Hast du den Chatbot unter eigenem Namen entwickeln lassen, kannst du selbst Anbieter sein (siehe oben). Eine Ausnahme gilt, wenn für eine durchschnittlich informierte, aufmerksame Person ohnehin offensichtlich ist, dass sie mit einer KI spricht. Nutzt du einen fertigen Chatbot, prüfe trotzdem, ob der Hinweis erscheint, und ergänze ihn sonst im Begrüßungstext. Das ist eine Empfehlung, keine eigene Pflicht.

Maschinenlesbare Markierung generierter Inhalte

KI-generierte Texte, Bilder, Audios oder Videos müssen technisch so markiert werden, dass Maschinen ihren synthetischen Ursprung erkennen. Auch das ist Aufgabe des Anbieters, nicht des Unternehmens, das die KI nutzt. Ausgenommen sind Systeme, die nur bei der Standardbearbeitung helfen oder die Eingaben nicht wesentlich verändern. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, läuft hier die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Setzt ein Unternehmen KI ein, um Emotionen zu erkennen oder Menschen biometrisch zu kategorisieren, muss der Betreiber die betroffenen Personen informieren und ihre Daten nach der DSGVO verarbeiten (mehr in KI und DSGVO). Wichtig: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Verboten ist auch die biometrische Kategorisierung, mit der etwa auf politische Einstellung, religiöse Überzeugung oder sexuelle Ausrichtung geschlossen werden soll (Artikel 5 AI Act). In diesen Fällen hilft kein Hinweis, das Verbot geht vor.

Deepfakes

Ein Deepfake ist ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde. In diesem Fall muss der Betreiber offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken bleibt die Pflicht bestehen, sie beschränkt sich aber auf einen geeigneten Hinweis, der das Werk nicht stört.

Ein Praxisbeispiel: Lässt eine Agentur eine echte Person in einem KI-Video etwas sagen, das sie nie gesagt hat, ist das ein Deepfake. Die Agentur muss als Betreiber offenlegen, dass das Video künstlich erzeugt ist. Gibst du ein solches Video in Auftrag, halte fest, wer den Hinweis anbringt. Ob das Video ohne Zustimmung der gezeigten Person überhaupt verwendet werden darf, regelt der AI Act nicht, das ist eine eigene Rechtsfrage.

KI-Texte: Wann du kennzeichnen musst und wann nicht

Bei Texten ist die Pflicht besonders eng gefasst, und genau das sorgt oft für Verwirrung.

Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur, wenn der Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Was genau darunter fällt, etwa ein Fachbeitrag im Firmenblog, ist noch nicht abschließend geklärt.

Selbst dann entfällt die Pflicht, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Eine fachkundige Person hat den Text bewusst inhaltlich geprüft, oder eine Redaktion, die ihn freigeben, ändern oder ablehnen kann, hat ihn kontrolliert.
  • Eine natürliche oder juristische Person, etwa dein Unternehmen, trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.

Eine reine Rechtschreibprüfung reicht dafür laut Kommission nicht aus, es braucht eine inhaltliche Kontrolle.

Nicht unter diese Textpflicht fallen in der Regel:

  • Werbetexte
  • Produktbeschreibungen
  • E-Mails
  • interne Dokumente

Ein Praxisbeispiel: Ein Tischlerbetrieb lässt Produkttexte und den Kunden-Newsletter von einer KI schreiben. Diese Texte sollen nicht die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, deshalb gilt für diese Texte in aller Regel keine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50. Enthält der Newsletter KI-Bilder, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden, gilt für diese Bilder die Deepfake-Regel.

Infografik: Entscheidungshilfe zur Kennzeichnungspflicht für KI-Nutzer im AI Act, vor allem: täuschend echte Deepfakes offenlegen, veröffentlichte Texte von öffentlichem Interesse kennzeichnen, außer inhaltlich geprüft und redaktionell verantwortet. Werbetexte, E-Mails in der Regel nicht.

Wie und wann der Hinweis erfolgen muss

Greift die Offenlegungspflicht, gelten formale Vorgaben. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion oder beim ersten Kontakt mit dem System oder Inhalt erfolgen, bei einem Voicebot also etwa hörbar. Er muss:

  • klar formuliert,
  • eindeutig erkennbar und
  • barrierefrei zugänglich sein.

Zur praktischen Umsetzung hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht. Außerdem gibt es einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung. EU-Icons stehen als Option zur Verfügung, verpflichtend sind sie nicht.

Was bei Verstößen droht und wer kontrolliert

Für Verstöße gegen Artikel 50 sieht der AI Act Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor (Artikel 99). Bei KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag. Die oft genannten höheren Beträge von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent gelten für verbotene Praktiken, nicht für fehlende Kennzeichnung.

In Österreich ist laut KI-Servicestelle der RTR noch keine zuständige Behörde benannt, die das kontrolliert. Die KI-Servicestelle informiert über die Rechtslage, sie ist keine Aufsichtsbehörde. Die Pflicht gilt trotzdem seit 2. August 2026.

Neben dem AI Act können andere Gesetze gelten, etwa Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- oder Persönlichkeitsrecht. Diese behandelt der Beitrag nicht, für Datenschutz und Urheberrecht findest du eigene Beiträge zu KI und DSGVO und zum Urheberrecht an KI-Inhalten.

Häufige Fehlannahmen

  • „Jeder KI-Text braucht ein Label.“ Falsch. Betroffen sind nur veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Werbetexte, interne Papiere oder E-Mails fallen in der Regel nicht darunter.
  • „Die Nutzung fertiger KI-Tools macht mich zum Anbieter.“ In der Regel nicht. Wer KI-Tools im Arbeitsalltag einsetzt, ist meist Betreiber.
  • „Rechtschreibkorrektur gilt als menschliche Prüfung.“ Nein. Laut Kommission zählen reine Rechtschreib- oder Grammatikkontrollen nicht als menschliche Prüfung. Nötig sind eine inhaltliche Prüfung und zusätzlich jemand, der die redaktionelle Verantwortung trägt.
  • „Die Frist wurde durch den Digital Omnibus verschoben.“ Nein. Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Die einzige Übergangsfrist betrifft Anbieter, nicht dich als Betreiber.

In fünf Minuten prüfen: Checkliste

Gehe diese Punkte durch, um einzuschätzen, wo in deinem Unternehmen eine Kennzeichnung nötig sein kann. Grenzfälle prüfst du im Einzelfall.

  • Nutzt du fertige KI-Tools (dann bist du meist Betreiber) oder bietest du ein KI-System unter eigenem Namen an (dann bist du womöglich Anbieter)?
  • Erzeugst du Bild-, Audio- oder Videomaterial, das reale Personen, Orte, Gegenstände, Einrichtungen oder Ereignisse täuschend echt nachbildet? Falls ja, handelt es sich um einen Deepfake mit Offenlegungspflicht.
  • Veröffentlichst du KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse? Wenn ja: Wird der Text inhaltlich geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung?
  • Setzt du einen Chatbot ein? Prüfe, ob der KI-Hinweis erscheint. Hast du den Chatbot unter eigenem Namen bauen lassen, kläre, ob du selbst Anbieter bist.
  • Nutzt du Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung? Beachte: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Verboten ist auch die biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen wie politischer Einstellung oder Religion.

Fazit

Artikel 50 des AI Act bringt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Einsatz. Er erfasst vier Bereiche: interagierende Systeme, maschinenlesbare Markierung, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie Deepfakes und bestimmte veröffentlichte Texte. Für die meisten KMU, die KI für E-Mails, Werbetexte oder Entwürfe nutzen, bleibt die Transparenzpflicht die Ausnahme. Wichtig wird die Pflicht vor allem bei Deepfakes und bei veröffentlichten KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, solange nicht ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat und zugleich jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Wer den Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber kennt und die vier Fallgruppen durchgeht, erkennt schnell, wo ein Hinweis nötig ist. Bei Grenzfällen lohnt der Blick in die Leitlinien der Kommission oder eine rechtliche Beratung.

Cheat-Sheet KI-Kennzeichnungspflicht: Anbieter und Betreiber, die vier Fallgruppen des Artikels 50 mit Zuständigkeit, Prüfweg für KI-Texte, Form des Hinweises, Geldbußen und vier Fehlannahmen.

Zum Mitnehmen: deine Rolle als Anbieter oder Betreiber, die vier Fallgruppen mit Zuständigkeit, dein Prüfweg für KI-Texte, die Form des Hinweises, Geldbußen und vier Fehlannahmen auf einer Seite. Als PDF herunterladen oder als Bild speichern.

Tools, die im Artikel erwähnt wurden

ChatGPT

9,1/10
OpenAI (USA)
KI-Chatbots & Assistenten

ChatGPT ist für uns weiterhin das Standardwerkzeug, wenn ein einzelnes Tool möglichst viel abdecken soll. In der Breite kommt nur Claude heran, und bei Bildgenerierung und Agentenaufgaben bleibt ChatGPT vorn. Schneller einsatzbereit ist ohnehin keiner. Genau diese Breite ist die Schwäche: Bei quellenbasierter Recherche liefert Perplexity die sauberere Belegkette, bei langen Analysen arbeitet Claude strukturierter. Für Einzelpersonen halten wir Plus für die sinnvolle Stufe, Free und Go sind zu knapp bemessen. Unternehmen raten wir klar zu Business, weil erst dort das Modelltraining mit den eigenen Daten standardmäßig abgeschaltet ist. Wer Kundendaten in den Gratistarif tippt, spart an der falschen Stelle.

Midjourney, Inc. (USA)
Bild & Design

Keine andere Bild-KI hat eine so eigene Handschrift, und genau dafür holen wir Midjourney weiterhin heran: für Motive, die nach etwas aussehen und nicht nach Bilddatenbank. Der Preis dafür steht in den Nutzungsbedingungen. Betriebe über einer Million Dollar Jahresumsatz bekommen das Eigentum an ihren Bildern erst ab Pro, also ab 60 Dollar im Monat, und nur diese Stufe hält Eingaben und Ergebnisse privat. Unterhalb dieser Schwelle genügen 30 Dollar im Standard-Tarif, nur bleibt dort jede Eingabe öffentlich einsehbar. Wem die Herkunft des Trainingsmaterials wichtiger ist als die Bildsprache, greift besser zu Adobe Firefly. Redaktionen ohne Englisch im Haus kommen mit Oberfläche, Hilfe und Support nicht weit.

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Über den Autor

Beitrag von Roman Gaisböck

Roman Gaisböck

Roman Gaisböck arbeitet seit über 20 Jahren an der Schnittstelle von Digitalisierung, Medien und Unternehmenspraxis. Als Chefredakteur des KI Kompass übersetzt er Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz in verständliche, praxisnahe Entscheidungsgrundlagen für Unternehmen. Sein Fokus liegt auf Künstlicher Intelligenz, Automatisierung und digitalen Geschäftsmodellen.

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